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Hausordnung

Räume und Einrichtungen

Die Räume sind ausschließlich ihrer Bestimmung gemäß zu verwenden. Alle Einrichtungen haben in den Räumen zu verbleiben, bzw. dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Hausbetreuers umgestellt oder auch außerhalb des Hauses verwendet werden.

In jedem Fall muss bei Lagerende der vorherige Zustand wieder hergestellt sein. Hausinventar z.B. Matratzen u.ä. dürfen grundsätzlich nicht außer Haus gebracht werden.

Aus hygienischen Gründen ist für jeden Schlafplatz im Haus ein Leintuch, Schlafsack und eventuell ein Polster mitzubringen ! Für jede Beschädigung an Räumen oder der Einrichtung (auch Verlust) haftet die lagernde Gruppe bzw. der (die) Lagerleiter(in).

Der Hofbetreuer übergibt die Räume bei Lagerbeginn dem (der) verantwortlichen Lagerleiter(in) und übernimmt sie, ausreichend gereinigt, bei Lagerende. Sämtliche lilienhofeigene Geräte und Anlagen dürfen nur vom Hofbetreuer in Betrieb genommen werden und von den dafür bestimmten Personen betreut werden.

Außenanlagen und Hofumgebung
Das umgebende Gelände, der Sportplatz und der Lagerfeuerplatz können zwischen 06:00 und 22:00 Uhr uneingeschränkt benützt werden. Am Zeltplatz ist das Ausheben von Wassergräben, Gruben und dgl. nicht erwünscht, eventuell erforderliche Kochstellen sind hochzubauen. Die an unser Areal anschließenden abgezäunten Grundstücke sind Privatbesitz und als solcher zu respektieren. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass beim und nach dem Spiel außerhalb und innerhalb des Lilienhof-Geländes alle Hilfsmittel wie z.B. Papierschnitzel, Bindfäden, und dgl. wieder restlos entfernt werden. Absolut verboten ist das Beschädigen oder gar Fällen von Bäumen und Büschen. Zuwiderhandeln zieht unweigerlich Schadenersatzforderungen an dem (den) Verursacher(n) nach sich. Rauchen und offenes Feuer im Wald ist strengstens verboten. Lagerfeuer dürfen nur am Lagerfeuerplatz entzündet werden, wobei die einschlägigen Brandverhütungsvorschriften zu beachten sind. Bezüglich Holz für Lagerfeuer kontaktiert euren LiHo-Betreuer.
Wasser

Wasser ist ein kostbares (und teures) Gut. Bedenkt, dass unnötiges Laufen lassen (z.B. beim Zähne putzen, Geschirr abspülen usw.) hohe Kosten verursacht. Jede(r) Führer(in) muss bei allfälliger Wasserverschwendung sofort einschreiten.

Müll, Mülltrennung und Entsorgung
Die unser Haus benützenden Gruppen sind aufgefordert, im voraus für Abfallvermeidung zu sorgen, d.h.: nach Möglichkeit keine Dosen, Glas-u. Einweggebinde sowie Kunststoffverpackungen mitbringen. Alle Arten von Getränkedosen u. -packerln, sowie Einweg PET-Flaschen müssen vom Verwender bzw. der Gruppe am Lagerende mitgenommen bzw. auf der im Ort befindlichen Müllinsel entsorgt werden. Es ist sorgfältig darauf zu achten, dass der anfallende Müll entsprechend getrennt wird. Der anfallende Müll kann nur in den offiziellen Müllsäcken der Stadtgemeinde Kirchschlag von uns zur Entsorgung angenommen werden. Nicht ordnungsgemäß getrennter oder in anderen Säcken abgefüllter Abfall wird vom Hofbetreuer nicht zur Entsorgung angenommen und muss von der Gruppe am Lagerende mitgenommen werden. Müllsäcke sind beim Hofbetreuer zum Stückpreis von € 2,00 erhältlich.
Alkohol und Nikotin
Die Entscheidung bzgl. Alkohol und Rauchen bleibt dem (der) Lagerleiter(in) vorbehalten. Einige grundsätzliche Punkte sind jedoch zu beachten: Im ganzen Haus ist das Rauchen verboten, es befinden sich überall Rauchmelder! Alkohol und Rauchen sind für Personen, die unter das Jugendschutzgesetz fallen, verboten (es gilt das NÖ-Jugendschutzgesetz). Im Beisein von Kindern und Jugendlichen sollte Alkohol und Rauchen kein Thema sein. Alkoholexzesse werden im Bereich Pfadfinderhaus Lilienhof nicht geduldet und ziehen den Hausverweis nach sich.
Verbrauchsmaterial
Verbrauchsmaterialien wie z.B. WC-Papier, Geschirrspülmittel, Desinfektionsmittel (Spender stehen zur Verfügung) usw. sind in der Benützungsgebühr nicht enthalten und müssen selbst mitgebracht werden.
Ruhezeiten
Von 22:00 bis 06:00 ist Nachtruhe. Das bedeutet: kein lautes Singen, keine Rufe, kein Geschrei außerhalb des Hauses. Auch im Haus ist Zimmerlautstärke angebracht.